Psychologisches Zentrum
PSYCHOLOGISCHES ZENTRUM

Waffenrechtliche Verlaesslichkeitsprüfung

PSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN NACH DEM WAFFENGESETZ

Für den Besitz einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ist laut Gesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.

Somit betrifft die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung alle Bewerber die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen möchten. Zusätzlich müssen Jugendliche unter 18 Jahren, die den Jagdschein beantragen wollen, ebenfalls ein psychologisches Gutachten vorweisen. Auch bei Waffenabnahmen bzw. Waffensperren muss bei Neubeantragung ein Gutachten vorgelegt werden.

Bei der Testung werden mittels standardisierten Fragebögen Persönlichkeitseigenschaften erfasst, die über die Verlässlichkeit des Bewerbers Auskunft geben. Zusätzlich wird der Lebenslauf erhoben.